Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Zum Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ referierte Notar Dr. Eimer im Bürgerhaus in Oberstadtfeld und betonte die Wichtigkeit, eine Verfügung bzw. Vollmacht zu unterschreiben. Nur so sei gewährleistet, dass im Ernstfall die gewünschte Person die notwendigen Entscheidung der Betreuung treffen darf. Liegt keine Vollmacht bzw. Verfügung vor wird von Amts wegen ein Betreuer eingesetzt.