Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Ortsgemeinde Oberstadtfeld vom 15. November 2001
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 16, 18 Abs. 3, 32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Sitzung vom 15. November 2001 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Allgemeines
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. Der vom-Hundert-Satz wird für jedes Haushaltsjahr in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberstadtfeld festgesetzt.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind:
- bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller,
- bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
(2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§ 4
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Hinsichtlich der Bezugnahme auf den Euro tritt diese Satzung zum 01.01.2002 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Ortsgemeinde Oberstadtfeld vom 29.01.1998 in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 01.06.1990 und Artikel 2 der Euro-Anpassungs-Satzung vom 05.01.2001 außer Kraft.
Oberstadtfeld, den 15.11.2001
Ortsgemeinde Oberstadtfeld
gez. Arnold Möseler, Ortsbürgermeister
Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Oberstadtfeld
Ruhezeiten
Sarg: 30 Jahre
Urne: 30 Jahre
Graberwerb
Kindergrab: 150,00 €
Reihengrab: 300,00 €
Zusätzliche Urnenbeisetzung: 200,00 €
Urnenreihengrag: 200,00 €
Doppelgrab: 700,00 €
Urnen-Doppelgrab: 400,00 €
Rasengräber
Reihengrab Herrichtung und Pflege: 2000,00 €
Urnengrab Herrichtung und Pflege: 1000,00 €
Grabherrichtung
Kindergrab: 150,00 €
Reihengrab: 300,00 €
Urnengrab 1. Belegung: 125,00 €
Urnengrab 2. Belegung: 125,00 €
Doppelgrab 1. Belegung: 300,00 €
Doppelgrab 2. Belegung: 300,00 €
Leichenhalle
Für die Benutzung der Leichenhalle wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben. Eine private Reinigung ist nicht möglich.